Invaliditätsleistung in der Unfallversicherung 2024

Ist eine versicherte Person nach einem Unfall dauerhaft geschädigt, kommt die Invaliditätsleistung einer Unfallversicherung zum Tragen. Der Invaliditätsgrad wiederum wird in der Unfallversicherung mithilfe der versicherungsunabhängig gültigen Gliedertaxe ermittelt.

Der Grad der Invalidität drückt in Prozent aus, zu welchem Anteil die versicherte Person aufgrund der Einbuße eines Körperteils oder dessen eingeschränkter Funktionsfähigkeit als Invalide gilt. 100 % bedeutet Vollinvalidität. Muss ein Arm amputiert oder ein Bein über der Mitte des Oberschenkels abgenommen werden bzw. sind die Gliedmaßen taub, liegt der Invaliditätsgrad bei 70 %.

Dementsprechend niedriger fällt der veranschlagte Prozentsatz aus, wenn es sich um den Verlust einer Hand, eines Beines bis unterhalb des Knies oder eines Fußes handelt.

Wer seinen Geruchssinn, einen Finger oder einen Zeh einbüßt, wird aufgrund der Gliedertaxe mit bis zu 10 % Invalidität eingestuft. Allerdings variieren die Prozentsätze der Gliedertaxe abhängig vom jeweiligen Anbieter. Daher sollten Sie bei einem Unfallversicherung Vergleich insbesondere auch die Gliedertaxe berücksichtigen, denn diese bestimmt zum großen Teil die Höhe der ausgezahlten Leistungen.

Die Invaliditätsleistung ist abhängig von der Gliedertaxe

Invaliditätsleistung Unfallversicherung
Invaliditätsleistung in der Unfallversicherung

Bei der progressiven Unfallversicherung können höhere Zahlungen bei höheren Invaliditätsgraden vereinbart werden. Dies ist z. B. bei Menschen mit überdurchschnittlich riskanten Hobbys anzuraten. Für spezielle Berufsgruppen, wie Menschen in Heilberufen und Musiker, gelten für die Ermittlung des Invaliditätsgrades anderes Bewertungskriterien als die Gliedertaxe.

Immerhin ist es für einen Musiker oder auch Chirurgen und deren Berufsausübung weitaus bedeutender, wenn ein Finger oder gar die ganze Hand eingebüßt werden muss. Wer zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, enthält im Falle einer Invalidität je nach vertraglicher Vereinbarung Leistungen aus beiden Policen.

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