Gesetzliche Unfallversicherung 2024

In Deutschland ist die Unfallversicherung in zwei separate Zweige unterteilt, einen gesetzlichen und einen privaten. In den Bereich der Sozialversicherungen fällt die gesetzliche Unfallversicherung. Als Otto von Bismarck in seiner Funktion als Reichskanzler im Jahre 1884 das Unfallversicherungsgesetz einführte, war die gesetzliche Unfallversicherung, kurz GUV, geboren.

Sie hat heutzutage als Versicherungszweig der Sozialversicherung im Bereich Arbeitssicherheit, Gesundheitszustand und Unfallverhütung zuallererst eine vorbeugende Funktion. Sollte der Versicherungsfall dann aber doch eintreten, leistet die GUV sowohl Lohnersatz– und Entschädigungsleistungen als auch medizinische als auch berufsfördernde Leistungen, z. B. für eine Rehabilitation des Unfallgeschädigten. Rechtlich liegen der GUV das SGB VII, also das Siebte Sozialgesetzbuch, und die BKV, die Berufskrankheiten-Verordnung, zugrunde.

Private und Gesetzliche Unfallversicherung
Private und Gesetzliche Unfallversicherung im Vergleich

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, diese gesetzliche Unfallversicherung für seine Mitarbeiter abzuschließen. So sollen Arbeitsunfälle und mögliche Berufskrankheiten finanziell abgesichert werden.

Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung werden also sämtliche Unfallrisiken und Krankheiten abgedeckt, die mit der Berufsausübung des Versicherten zusammenhängen. Daraus ergibt sich, dass ein Arbeitnehmer sowohl im Betrieb, als auch auf seinem unmittelbaren Weg zur Arbeit und wieder nach Hause von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt wird.

Während die gesetzliche Unfallversicherung verpflichtend ist, handelt es sich bei der privaten Unfallversicherung um eine private, also freiwillig abzuschließende Police.

Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung

Im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung, die für den Arbeitnehmer vom Arbeitgeber abgeschlossen wird, muss sich der Versicherungsnehmer im Falle der privaten Unfallversicherung selbst bei einer Versicherungsgesellschaft um einen Vertrag bemühen.

Die private Unfallversicherung deckt die Folgen und Risiken von im privaten Bereich entstehenden Unfällen ab. Hauptsächlich soll sie den Versicherten im Falle einer Invalidität nach einem Unfall im Privatbereich vor dem finanziellen Ruin bewahren.

Es gibt die Möglichkeit einer zuvor vertraglich festgehaltenen Einmalzahlung oder aber die einer regelmäßig auszuzahlenden Rente im Invaliditätsfall. Über diese Leistungen hinaus, bieten zahlreiche Privatversicherer zusätzlich eine Beihilfe zu Kurkosten, ein Krankenhaustagegeld oder die Übernahme von Bergungskosten an.

Gesetzliche und private Unfallversicherung – Leistungsunterschiede

Im Leistungsumfang der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede. Während die gesetzliche Versicherung einst unter Otto von Bismarck verpflichtend eingeführt wurde, um Arbeitsunfälle und beruflich bedingte Krankheiten abzudecken, basiert die private Versicherung auf Freiwilligkeit.

Die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften fungieren als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie leisten z. B. Hinterbliebenen- und Verletztenrente, Pflegegeld und Sachleistungen. Unter letztere können Behandlungen durch einen Mediziner fallen, aber auch häusliche Krankenpflege und Reha-Maßnahmen. Liegt eine Berufskrankheit vor, kann es zu einer Schnittmenge der Zuständigkeitsbereiche von Unfall- und Krankenversicherung kommen. Sollte eine solche Überschneidung vorliegen, wird diese jedoch in der Regel von den Trägern selbst geregelt.

Im Gegensatz dazu deckt die private Unfallversicherung lediglich Unfälle ab, in der Regel nicht aber Erkrankungen oder deren Folgen. Allerdings ist dieser Versicherungsschutz weder örtlich noch zeitlich begrenzt, er wirkt also weltweit und 24 Stunden am Tag.

Erleidet der Versicherungsnehmer aufgrund eines Unfalls eine Invalidität, so erhält er in der Regel eine vertraglich festgelegte, einmalig auszuschüttende Versicherungssumme. Diese hat die sogenannte Gliedertaxe zur Grundlage. Während die private Unfallversicherung lediglich den Fall einer Invalidität als Unfall-, nicht aber als Krankheitsfolge umfasst, deckt eine Berufsunfähigkeitsversicherung beide Szenarien von Invalidität ab.

Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen in seine private Unfallversicherung zu integrieren. Diese können ein Krankenhaustagegeld beinhalten oder auch die Abdeckung kosmetischer Eingriffe.

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