Tipps zur Unfallversicherung 2024
Im Folgenden erhalten Sie aufschlussreiche Informationen und Tipps zur Unfallversicherung. Lesen Sie auf den nachfolgenden Seiten, auf welche Punkte Sie bei der Unfallversicherung achten sollten und welche unterschiedlichen Leistungen und Eigenschaften die verschiedenen Tarife haben.
Definition der Unfallversicherung
Wenn auf den Körper des Versicherten plötzlich eine Kraft von außen einwirkt und zu einer Schädigung der Gesundheit führt, zahlt die Unfallversicherung die vereinbarte Leistung aus.
Während sich diese Unfälle natürlich auch im Berufsalltag ereignen können, passiert die Mehrzahl im privaten Bereich bzw. in der Freizeit. Unter diese privaten Unfälle können Malheure im Haushalt fallen, wie etwa der Sturz von einer Leiter, oder auch ein Sport- oder Verkehrsunfall.
Verkehrsunfälle dürfen dann allerdings nicht in Verbindung mit der Ausübung des Berufes aufgetreten sein.
Entstehen Unfälle aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung des Versicherten, so fallen diese nicht in den Zuständigkeitsbereich der Unfallversicherung.
Dies ist z. B. der Fall, wenn dem Versicherten ein Unfall aufgrund eines Schlaganfalls oder eines Herzinfarkts widerfährt. Auch angetrunkene Versicherte oder solche mit Bewusstseinsstörungen durch eine bestimmte Medikation oder Drogenmissbrauch können im Falle eines Unfalls nicht auf ihre Versicherung verlassen. Des Weiteren zählen bei manchen Tarifen Vergiftungen und Infektionen nicht zu den Unfällen.
Es gibt aber inzwischen hingegen eine Vielzahl von Unfallversicherungen bei denen Vergiftungen und Infektionen durchaus einen Versicherungsfall darstellen und der Versicherte auch entsprechende Leistungen aus seiner Unfallversicherung erhält.
Der Grad der Invalidität bestimmt die Versicherungsleistung der Unfallversicherung
Schränkt ein Unfall den Versicherten dauerhaft gesundheitlich ein, sollen die Leistungen aus der Unfallversicherung dafür Sorge tragen, dass der Geschädigte finanziell weitestgehend abgesichert ist.
Es kann sein, dass sogar das Haus des Versicherten behindertengerecht ausgerichtet werden muss. Zudem kostet nicht nur die Wiederherstellung seiner Gesundheit Geld – es entsteht auch ein Verlust durch das entgangene Einkommen, das der Versicherte in dieser Zeit nicht mehr selbst erwirtschaften konnte. Auch die Kosten hierfür trägt die Unfallversicherung.
Die Leistungen aus der Versicherung sind abhängig vom Invaliditätsgrad des Versicherten. Es gibt die Möglichkeit einer Einmalzahlung oder monatlicher Leistungen, die lebenslang an den Versicherungsnehmer ausgezahlt werden. Im Todesfall erhält die Familie des Versicherten ebenfalls eine Leistung (die sog. Todesfall-Leistung) aus dessen Unfallversicherung.
Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Als Pflichtversicherung sichert die gesetzliche Unfallversicherung alle Arbeitnehmer ab. Des Weiteren fallen Schüler, Studenten und bereits Kindergartenkinder in deren Schutz, wenn sie auf dem Weg zu ihrer Einrichtung sind. Man spricht von Wegeunfällen, die sich auf dem Hinweg zu oder Rückweg von dem Ort der Berufsausübung ereignen können.
Ebenso abgesichert sind Wege, die die Arbeitnehmer in ihren Pausen zurücklegen, beispielsweise um sich ein Mittagessen oder auch einen Mittagssnack zu kaufen. Sollten sie allerdings von ihrem unmittelbaren Weg abweichen – etwa um noch schnell einem Verwandten einen Besuch abzustatten – entfällt der Versicherungsschutz.
Erst, wenn der Versicherungsnehmer sich zurück auf den eigentlichen Heimweg begibt, ist der Schutz wieder wirksam. Musste der Umweg jedoch unweigerlich genommen werden, z. B. aufgrund einer Umleitung vor einer Baustelle oder weil der Versicherte sich an einer Fahrgemeinschaft beteiligt, so bleibt der Versicherungsschutz davon unberührt.
Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung
Mit einem im Vergleich zur gesetzlichen Versicherung umfangreicheren Schutz kann die private Unfallversicherung aufwarten, denn sie ist zeitlich nicht begrenzt.
Weiterhin ist es unerheblich, ob sich der Unfall im beruflichen oder privaten Umfeld ereignet hat. Personengruppen, die keinen – und wenn dann nur sporadischen – Schutz im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung genießen, wie z. B. Kinder, Hausfrauen, Rentner und Freiberufler, sollten sich in jedem Fall privat versichern lassen.
Die private Zusatzversicherung kann sich auch für Arbeitnehmer lohnen, da so beispielsweise die Leistungen für einen Kuraufenthalt oder kosmetische OPs in den Versicherungsschutz integriert werden können.
Manche Gesellschaften leisten auch dann, wenn der Versicherungsnehmer selbst sich aufgrund eines immensen Kraftaufwandes einen Bänderriss zugezogen hat, wenn also der Unfall nicht im eigentlichen Sinne durch eine äußere Kraft hervorgerufen wurde.
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