Bergungskosten als Option in der Unfallversicherung 2024
Unter Bergungskosten versteht man den finanziellen Aufwand, der nach einem Unfall durch die Maßnahmen zur Rettung des Unfallopfers entsteht. Die Übernahme dieser Bergungskosten wird im Rahmen des Vertragsabschlusses einer privaten Unfallversicherung häufig als Zusatzleistung angeboten.
Es kommt aber auch vor, dass Bergungskosten bis zu einer festgelegten Summe bereits in den Versicherungsvertrag zur privaten Unfallversicherung integriert sind. In diesem Fall wären die Bergungskosten beitragsfrei mitversichert.
Da sie jedoch überwiegend als Zusatzoption gewählt werden müssen, zieht dies auch eine etwas höhere Versicherungsprämie nach sich. Für alle Menschen, die gern Wintersportarten nachgehen, segeln oder an ebenso schwer zugänglichen Orten wandern, macht es meist Sinn, die Bergungskosten mitzuversichern.
Schließlich können die Kosten für eine Rettung oder Bergung schnell ein immenses Ausmaß annehmen, wenn in luftigen Berghöhen oder zu Wasser ein Unfall passiert. Bei den Bergungskosten kann es sich beispielsweise um die Suche nach einem vermissten Verunglückten handeln oder auch um Einsätze zur Rettung oder Bergung des Unfallopfers.
Ebenso fallen die Kosten für den Transport des Geschädigten in eine Klinik oder zu sich nach Hause in den Bereich der Bergungskosten. Vor allem entstehen jene Kosten also durch Rettungsmannschaften, z. B. auch aufgrund des Einsatzes von Suchhunden oder durch sonstige Bergungsarbeiten.
Sollte die versicherte Person durch ein Unfallereignis innerhalb Deutschlands sterben, würde die private Unfallversicherung für die Überführung des Toten nach Hause aufkommen. Sollte sich der tödliche Unfall in einem anderen Land ereignen, können die Angehörigen zwischen der Überführung des Versicherungsnehmers nach Hause und einer vom Versicherer übernommenen Beisetzung vor Ort wählen.
Bedingungen für Bergungskosten Leistungen in der Unfallversicherung
Die Grundvoraussetzung für Leistungen aus der vereinbarten Zusatzoption „Bergungskosten“ ist ein plötzlich auftretendes und unerwartetes Unfallereignis. Darüber hinaus müssen nach diesem Unfall durch die Einsätze von Bergungs-, Such- oder Rettungsteams Kosten entstanden sein.
Ob die Maßnahmen von einem privaten oder öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst durchgeführt werden, spielt für die Übernahme der Bergungskosten keine Rolle. Wird der Versicherungsnehmer von der Unfallstelle in die nächste Klinik oder auch eine Spezialklinik transportiert, ist nachzuweisen, dass diese Überführung medizinisch notwendig und durch einen Arzt angeordnet worden ist.
Ebenso sind bei der Rückführung der versicherten Person an seinen Wohnort spezielle Bedingungen zu erfüllen. Schließlich bedeutet dieser Transport einen Mehraufwand, der mitunter beträchtliche Kosten für die Unfallversicherung entstehen lässt.
Wiederum ist für diese Rückführung entweder die Anordnung durch einen Arzt erforderlich oder alternativ muss dieser Mehraufwand verletzungsbedingt als unvermeidlich einzustufen sein. Auch wenn das Opfer bei dem Unfall ums Leben kommt und in seinen Heimatort überführt werden soll, muss Selbiges nachgewiesen werden.
Die Höhe, bis zu welcher die Bergungskosten durch die Unfallversicherung übernommen werden, wird im Vorhinein vertraglich vereinbart. Sollte der Fall eintreten, dass ein Versicherter mehr als nur einen Vertrag im Segment der privaten Unfallversicherung unterzeichnet hat, so kann er die Bergungskosten nur aus einem der vorliegenden Verträge beziehen.
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