Private Unfallversicherung und gesetzliche Unfallversicherung 2025

Wer über die gesetzliche Unfallversicherung, kurz GUV, abgesichert sein will, benötigt lediglich einen Arbeitsvertrag und wird in der Folge automatisch als Versicherungsmitglied geführt.

Allerdings ist der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht umfassend, sondern auf den unmittelbaren beruflichen Kontext bzw. auf die berufliche Situation und den Arbeitsweg beschränkt.

Die private Unfallversicherung hingegen schützt den Versicherungsnehmer zeitlich unbegrenzt, also rund um die Uhr und auch örtlich unbegrenzt, also weltweit. Die Beitragszahlungen werden zudem unabhängig von weiteren Policen fällig, die der Versicherungsnehmer evtl. darüber hinaus abgeschlossen hat, wie etwa unabhängig von einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Dieses impliziert bereits, dass eine private Unfallversicherung keinesfalls mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gleichzusetzen ist. Zwar überschneiden sich beide Versicherungen in Teilen. Grundsätzlich gilt aber, dass es sich um zwei komplett unterschiedliche Versicherungsarten handelt. Denn die Unfallversicherung wird nur dann leisten, wenn ein Unfall die Ursache für die Schädigung des Versicherungsnehmers ist. Ob die Versicherung leistet, wird unabhängig von der Frage gehandhabt, inwieweit der Geschädigte nach dem Unfall noch seinem Beruf nachgehen kann.

Die private Unfallversicherung bietet finanziellen Versicherungsschutz bei Unfällen

Private Unfallversicherung Versicherungsschutz
Private Unfallversicherung – Versicherungsschutz und Leistungsfall

Jeder Mensch kann ganz unerwartet durch einen Unfall aus seinem bisherigen Leben gerissen werden. Die private Unfallversicherung bietet den Vorteil, dass man als Geschädigter selbst dann von den Versicherungsleistungen profitieren kann, wenn sich eine Invalidität erst später manifestiert.

Vorausgesetzt allerdings, dass ein Jahr als zeitlicher Rahmen vorgegeben wird und ein Arzt spätestens drei Monate später die Unfallfolgen bestätigt. Die private Unfallversicherung leistet neben dem Falle einer Invalidität auch bei Tod des Versicherungsnehmers. Dann wird eine Summe an die Hinterbliebenen ausgeschüttet, damit diese den durch diesen Verlust entstehenden finanziellen Engpass minimieren können.

Doch nicht nur im Todesfall, auch bei Invalidität eines Angehörigen entstehen meist finanzielle Nöte. Für diesen Ernstfall ist es ratsam, im Vorhinein eine Versicherungssumme zu vereinbaren, die genügend Schutz bietet. Hierbei ist zu beachten, dass die Vertragsbedingungen in jedem Fall eingehalten werden müssen. Ansonsten kann es dazu kommen, dass es im Ernstfall zu Einschränkungen der Versicherungsleistung kommt oder sogar zu einem Leistungsausschluss.

Wer sich beispielsweise des Drogenmissbrauchs oder Alkoholkonsums schuldig macht, ist nicht mehr abgesichert. Ebenso wenig abgedeckt sind Unfälle, denen eine Bewusstseins- oder Geistesstörung als Ursache zugrunde liegt.

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