Genesungsgeld als Option in der Unfallversicherung 2024

Das Krankenhaustagegeld einer Unfallversicherung kommt zum Tragen, wenn der stationäre Aufenthalt in einem Krankenhaus in Folge eines Unfalls notwendig wird.

Das Genesungsgeld hingegen wird nach Entlassung aus dem Krankenhaus fällig, also für die finanzielle Überbrückung der Genesungszeit. Die Dauer der Zahlung richtet sich dabei nach der Dauer des vorhergehenden Krankenhausaufenthalts:

Es wird genauso lange gezahlt, wie der vorhergehende stationäre Aufenthalt gedauert hat. Wer also beispielsweise fünf Tage lang in einem Krankenhaus verbracht hat, wird in der Folge auch fünf Tage lang Genesungsgeld erhalten.

In erster Linie kann Genesungsgeld aus der privaten Unfallversicherung dabei helfen, Mehrkosten in einer Situation aufzufangen, in der der Versicherte seinem Beruf nicht wie gewohnt nachgehen kann.

Vor allem im Falle längerer Krankenhausaufenthalte ist es sinnvoll, die Option Genesungsgeld in den Versicherungsvertrag aufzunehmen. Sie kann im Ernstfall eine lohnenswerte Ergänzung zum Krankenhaustagegeld darstellen, zumal die Genesung zu Hause einen wesentlichen Teil des Gesundungsprozesses darstellt.

Unfallversicherung mit Genesungsgeld

Unfallversicherung Genesungsgeld
Genesungsgeld als Unfallversicherung Option

Selbstverständlich gelten für die Zahlung von Genesungsgeld einer Unfallversicherung bestimmte Konditionen. Ohne die vorherige Bewilligung von Krankenhaustagegeld kann auch kein Genesungsgeld bewilligt werden.

Darüber hinaus ist die Zahlung des Genesungsgeldes beschränkt; in den meisten Tarife auf höchstens 100 Tage. Je nach Versicherer ist zudem eine Abstufung im Zeitverlauf möglich. Diese Staffelung ist vertraglich geregelt und beruht auf der Annahme, dass der Gesundheitszustand des Versicherten sich mit zunehmender Genesungszeit verbessert und somit auch der finanzielle Bedarf sukzessive sinkt.

In voller Höhe kommt das Genesungsgeld der Unfallversicherung dem Versicherten meist während der ersten zehn Tage nach einem Krankenhausaufenthalt zugute.

In weiteren zehn Tagen wird der Betrag dann bis auf 50 % geschmälert. Vom 21. bis zum 100. Tag nach Entlassung aus der Klinik beträgt das Genesungsgeld in der Regel noch 25 % des Ausgangsbetrages. Allerdings gibt es auch Versicherungen, die auf die Staffelung verzichten und maximal 150 Tage lang zahlen. Die Versicherungsprämien der Unfallversicherung fallen bei dieser höheren Leistung entsprechend höher aus.

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