Invaliditätsgrad in der Unfallversicherung 2024

Der Leistungsschwerpunkt einer jeden privaten Unfallversicherung liegt in der Absicherung einer eventuellen Invalidität des Versicherungsnehmers. Durch eine dann auszuschüttende Deckungssumme kann der Versicherte dann weiterhin seinen Lebensunterhalt bestreiten und z. B. notwendige Umbaumaßnahmen vornehmen.

Neben Fällen schwerer Invalidität, die meist eine Berufsunfähigkeit nach sich ziehen, fallen sämtliche messbaren körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen von Dauer unter den Invaliditätsschutz der Unfallversicherung. Je nach Schwere der Einschränkung wird dann ein entsprechender Anteil der Grundsumme an den Versicherten gezahlt. Je geringer die Beeinträchtigung, desto geringer wird auch die Zahlung ausfallen.

Invaliditätsgrad Unfallversicherung
Der Invaliditätsgrad bei der Unfallversicherung bestimmt die Leistungshöhe

In den Bereich der Invalidität fallen zusätzlich zum Verlust eines oder mehrerer Körperteile oder auch zu deren kompletter Funktionsuntüchtigkeit die Gebrauchsminderungen. Darunter werden nachweisliche Beeinträchtigungen von Teilen des Körpers verstanden, die aufgrund eines Unfalls auftreten.

Hat ein Versicherungsnehmer auf einem Auge unfallbedingt nur noch 50 % Sehkraft, so wird die Gebrauchsminderung dementsprechend anteilig berechnet.

Umfassender Schutz bei allen Graden der Invalidität

In diesem Fall würden 50 % des Invaliditätsgrades berücksichtigt, der für den kompletten Verlust eines Auges angesetzt ist. Diese prozentualen Zuordnungen je nach schwere der Beeinträchtigung sind in einer Tabelle, der Gliedertaxe, festgehalten.

Bei diesem Berechnungsmodell der privaten Unfallversicherer findet sich zu jedem Teil des Körpers, beispielsweise Auge, Arm, Bein, Zeh, Gehör oder auch Geschmackssinn ein festgelegter Invaliditätsgrad.

Wird also der Verlust eines Auges mit 50 % Invalidität berücksichtigt, so erhält der Versicherte in diesem Fall 50 % der vereinbarten Deckungssumme von der Unfallversicherung. Zu schweren Beeinträchtigungen wie etwa zum Verlust von Beiden oder Armen finden sich hohe Invaliditätsgrade in der Gliedertaxe.

Wer einen Zeh verliert, wird mit bspw. 15% Invaliditätsleistung im Rahmen seiner Unfallversicherung berücksichtigt.

 

 

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