Die Meldefristen in der Unfallversicherung 2024

Damit ein privater Unfallversicherer bei einem Schadensfall auch wirklich leistet, müssen bestimmte Voraussetzungen gemäß der Versicherungsbedingungen erfüllt sein. Der Unfall und damit die Gesundheitsschädigung müssen sich nicht nur unfreiwillig ereignen, auch die Wahrung der Meldefrist fällt unter Voraussetzungen der Leistungserbringung, die sogenannten Wirksamkeitsvoraussetzungen.

Denn nur, wenn diese Bedingungen für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen erfüllt sind, hat der Versicherte Anspruch auf Leistungen aus seiner Unfallversicherung. Die Meldefrist sieht vor, dass ein Unfall-Ereignis binnen 48 Stunden bei der Versicherungsgesellschaft anzuzeigen ist.

Sicherlich liegt es auf der Hand, dass besonders im Fall eines schwerwiegenden Unfall-Ereignisses vieles so viel wichtiger erscheint. Dem Einhalten der Meldefristen sollte aber unbedingt Rechnung getragen werden, da dem Versicherungsnehmer ansonsten weitreichende finanzielle Konsequenzen drohen.

Unfallversicherung Meldefristen
Meldefristen in der Unfallversicherung

Im Gegensatz zum Unfall-Ereignis an sich müssen gesundheitliche Einschränkungen von Dauer, die die Folgen eines Unfalls sind, erst binnen eines Jahres der Unfallversicherung angezeigt werden.

Sollte der Versicherte diese 12 Monate verstreichen lassen, verliert er möglicherweise seinen Leistungsanspruch aus der privaten Unfallversicherung. In diesem Fall würde auch ggf. die Stellungnahme, dass die gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach Verstreichen des Jahres noch nicht deutlich abzuschätzen waren, unter Umständen nichts nützen.

Die Meldefristen müssen im Leistungsfall eingehalten werden

Dies belegen einige Prozesse, in denen Versicherungsnehmer von ihrem privaten Unfallversicherer einen Leistungsanspruch durchsetzen wollten, obwohl sie die Meldefrist nicht eingehalten hatten.

Die Versicherer gehen meist als Sieger aus dem Gerichtssaal. Als Begründung führen die Gerichte an, dass eine Versäumnis der Meldefrist und damit eine sehr späte Mitteilung des Unfallhergangs es der Versicherungsgesellschaft ungleich erschwert, die Umstände des Unfalls zu rekonstruieren und nachvollziehen zu können.

Da es mitunter aufgrund der Meldefrist zu Gerichtsprozessen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer kommt, sind einige Gesellschaften dazu übergegangen, die verhältnismäßig kurze einjährige Meldefrist für Dauerschäden bei Unfallversicherungen freiwillig zu verdoppeln oder zu verdreifachen.

Im Falle eines Unfall-Ereignisses, also im Leistungsfall, sollte der Versicherungsnehmer zunächst einen Arzt konsultieren, dessen Weisungen befolgen und dann schnellstmöglich – binnen der 48-stündigen Meldefrist – seinen Versicherer von dem Unfall in Kenntnis setzen.

Gleiches gilt auch für die Hinterbliebenen bei Eintreten des Todes des Versicherungsnehmers. Sollte der Versicherte nicht unverzüglich nach dem Unfall, sondern erst innerhalb der einjährigen Meldefrist an den Unfallfolgen sterben, so ist dies dem Versicherer ebenso unverzüglich zu melden.

Meldung an die Unfallversicherung nach einem Unfall

Es ist die Regel, dass der Versicherungsnehmer nach Meldung des Unfalls ein Formular vonseiten seines Versicherers erhält, das wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt an die Unfallversicherung zurückgeschickt werden muss.

Darin muss der Versicherte das Unfall-Ereignis in allen Einzelheiten beschreiben. Der behandelnde Mediziner wird nach Abschluss der ärztlichen Versorgung ein Gutachten erstellen, aus dem hervorgeht, ob bei dem Versicherten eine Invalidität infolge des Unfalls vorliegt.

Dieses Gutachten ist gemeinsam mit dem schriftlichen Zahlungsantrag auf Versicherungsleistungen an den Versicherer zu übersenden. Der Versicherer hat das Recht, die Leistungen zu verwähren, wenn das ärztliche Gutachten nicht innerhalb der gesetzten Frist vorliegt.

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