Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung im Vergleich 2024

Immer wieder stellen uns Interessenten die Frage, ob sie eher eine Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen sollten. Ein wesentlicher Vorteil der Unfallversicherung gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung (umgangssprachlich BU-Versicherung genannt) scheint der deutlich geringere Versicherungsbeitrag.

Allerdings kann aber die Unfallversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ersetzen, genauso wenig wie wiederum eine Berufsunfähigkeitsversicherung den Schutz einer Unfallversicherung leisten kann.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt den Versicherungsnehmer zwar sowohl bei einer Krankheit als auch nach einem Unfall – allerdings muss dafür eine Berufsunfähigkeit von mehr als 50% vom Arzt attestiert werden. Lediglich im Falle eines Unfalls zahlt – wie der Name schon sagt – die Unfallversicherung.

Handelt es sich bei der Ursache der gesundheitlichen Beeinträchtigung des Versicherten nicht um einen Unfall, so wird die Unfallversicherung folglich auch keine Leistungen ausschütten, sie bleibt leistungsfrei.

Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung
Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung im Vergleich

Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung tritt die Unfallversicherung bereits bei geringen Beeinträchtigungen von Dauer in Folge eines Unfalls auf den Plan, und nicht erst bei einer 50-prozentigen, also schwerwiegenden Berufsunfähigkeit. Für eine Unfallversicherung ist es irrelevant, inwiefern die Unfallfolgen die Berufsfähigkeit des Versicherungsnehmers beeinträchtigen.

Beitragsunterschiede zwischen BU-Versicherung und Unfallversicherung

Im Vergleich zu einer herkömmlichen Berufsunfähigkeitsversicherung, welche zwar einen umfangreicheren Versicherungsschutz hat, sind die Beiträge für eine Unfallversicherung aber meist deutlich niedriger.

Ein zentraler Unterschied liegt – neben dem deutlichen Preisunterschied – auch im zeitlichen und örtlichen Schutz der beiden Policen. Die Unfallversicherung deckt ebenso Unfallschäden in den eigenen vier Wänden und im privaten Bereich ab. Sie erstreckt sich also auf Bereiche, die die gesetzliche Unfallversicherung nicht abdeckt.

Man somit kann festhalten, dass es sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung um eine unabdingbare Police für alle Arbeitnehmer handelt. Zusätzlich zu diesem grundlegenden Versicherungsschutz kann die private Unfallversicherung den gesetzlichen Schutz sinnvoll ergänzen.

Die Ursache dafür, dass die Versicherungsbeiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung wesentlich höher sind, liegt darin, dass mehr Leistungsfälle abgefangen werden und auch eintreten können. Dann ist es Aufgabe der Berufsunfähigkeitsversicherung, das Gehalt des Versicherungsnehmers, zumindest anteilig, zu ersetzen. Sie schützt demzufolge den Versicherten vor dem Risiko, selbst kein Einkommen mehr erwirtschaften zu können.

Unfallversicherung als wichtige Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Entscheidend für die Berufsunfähigkeitsversicherung und deren Rentenzahlung ist, dass der Versicherte seinem Beruf nur noch zu unter 50% nachgehen kann. Im Gegensatz zur Unfallversicherung, die in der Regel Kapital als Einmalzahlung ausschüttet, werden bei der Berufsunfähigkeitsversicherung lediglich Rentenleistungen gezahlt. Es gibt allerdings auch Unfallversicherung-Tarife, die zusätzlich zur Einmalzahlung auch eine lebenslange monatliche Unfallrente auszahlen.

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wird ausschließlich eine monatliche Rente gezahlt und keine einmalige Kapitalzahlung. Diese BU-Rente wird überdies nicht ein Leben lang gezahlt. Vielmehr endet die Zahlung mit einem zuvor vereinbarten Endalter der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Idealerweise übernimmt dann die Altersrente die Lebenssicherung des Versicherten. Wer seinen Versicherungsvertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung bereits vor 2001 abgeschlossen hat, muss damit rechnen, dass die Versicherungsgesellschaft von der sogenannten abstrakten Verweisung Gebrauch macht. Denn demnach liegt beim Versicherungsnehmer keine Berufsunfähigkeit vor, wenn er noch einer vergleichbaren Tätigkeit nachgehen kann.

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